Hinweise zur Planung von Kindertagesstätten

Baurechtliches

-neue Nutzung von Räumen erfordert eine Genehmigung, auch ohne bauliche Änderungen

-für den Bauantrag muss gesetzlich vorgeschrieben durch eine bauvorlageberechtigte Person (Architekt, Bauingenieur) erfolgen

-bei denkmalgeschützen Gebäuden sind Baumaßnahmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzusprechen

-bei einer Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahmen muss dennoch nachgewiesen werden, dass vorhandene Decken für die neue Nutzung immer noch ausreichend belastbar sind. Die Bestätigung erfolgt durch Prüfingenieure für Standsicherheit.

-Brandschutznachweis erforderlich (in München entweder durch Prüfsachverständige für Brandschutz oder durch Lokalbaukommission)

-KFZ Stellplätze in München: in der Regel ist für eine Gruppe mit bis zu 30 Kindern ein Stellplatz nachzuweisen

-Die Nutzung als Tageseinrichtung für Kinder darf den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen. Gilt kein Bebauungsplan, muss sich die Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. (ggf. Schwierigkeiten in einem reinen Wohngebiet).

-bei Änderung von Wohnnutzung zu Kindertagesstätte ist eine Zweckentfremdungsgenehmigung nötig

Ankommen:

-Tor/Tür mit Code oder Klingel

- elektrische Verriegelung, die von Kindern nicht

selbst betätigt werden kann, aber bei Stromausfall zu öffnen ist

-Klemmschutz an Eingangstüren

-Abbremsen schwerer Türen

-Sichtbarmachen von großen Glasflächen in Augenhöhe von Kindern und Erwachsenen

-Stellflächen von Kinderwägen nicht im Fluchtweg. Idealerweise eigener Raum/Abstellplatz (evtl. vor dem Gebäude)

-Sauberlaufzonen, mind. 1.5m lang

-Rutschhemmender Bodenbelag (mindestens R 9), leicht zu reinigen

-Rezeption/Tresen mit Magnetwand und Auslage (keine Pinnnadeln)

-Garderobenbereich: Sitzbank in Kinderhöhe, ggf. höhenverstellbare Sitzgelegenheit für helfende Erwachsene. Sitztiefe Bank für Kinder 40-45cm

-genügend Stauraum auch für Winter/Regenkleidung

-Haken für Fahrradhelme

-Garderobe für Mitarbeiter

-Wandgestaltungsmöglichkeiten auf Augenhöhe der Kinder

-Treppen: Handläufe auf beiden Seiten – Höhe von 85 cm; für Kinder unter drei Jahren zweiter Handlauf in einer Höhe von mindestens 60 cm. Durchmesser des Handlaufs circa 2,5 cm

Die Stufen der Treppen zwischen 15 und 17 cm hoch, Auftrittsflächen zwischen 29 und 31 cm tief. Zwischenpodeste ab 17 Stufen.

sein. Die lichte Weite zwischen den Stufen darf nicht mehr als 11 cm betragen, bei Kindern unter drei Jahren 8,9 cm. Keine Einzelstufen.

Spielen

-empfohlene freie Spiel- und Bewegungsflächen 4,5 bis 6,5 m2 pro Kind (mindestens 2m2).

-Raumhöhe nicht niedriger als 2.5m.

-Verglasungen bruchsicher gestalten

-Absturzsicherungen

-ebene, rutschhemmende und leicht zu reinigende Fußbodenbeläge

-keine Stolperfallen, wie Teppiche oder Türstopper

-Klemmschutz an Türen

-Ecken und Kanten bis 2 m Höhe gebrochen beziehungsweise gefast (Abrundungsradius ≥ 2 mm) ausführen

-Raumakustik: Nachhallzeiten entsprechend der DIN 18041 einhalten, z.B. mit absorbierenden Unterdecken oder Schallabsorber-Elementen

-Fensterfläche mindestens 1/10 der Grundfläche des Raumes

-bei künstlicher Beleuchtung Beleuchtungsstärke von 300 Lux in den Aufenthaltsräumen. Für Bastel- und Werkarbeiten 500 Lux. Dimmbare Beleuchtung wird empfohlen

- ausreichend große und zu öffnende Fenster oder eine Lüftungsanlage. Keine Zugluft

-Innenräume frei von Gefahrstoffen, wie gesundheitsschädliche Ausdünstungen von Reinigungsmitteln, Farben oder Klebstoffen

-wirksamer Sonnenschutz, z.B. außenliegende Jalousien

-Fußbodenheizung für Krippe empfohlen

Spielebenen

-lichte Höhe mindestens 1,35 m

-möglichst keine Leiter als Zugang

-keine erreichbare Beleuchtung von der Spielebene aus

-Die Umwehrung muss mindestens 1 m hoch. Keine Öffnungen größer als 8,9 cm

Mitarbeiterräume

-Pausenraum ab 10 anwesenden Mitarbeitern

-Mindestgröße 6 m2, und für jede gleichzeitig anwesende beschäftigte Person eine Fläche von mindestens 1 m2 inklusive Sitzgelegenheit und Tisch

-lichte Höhe mind. 2.50m

-Tageslicht und Sichtverbindung nach Außen

Außenbereich

-Schaukeln nicht in Lauf- oder Kreuzungsbereichen, sondern in Nebenbereichen

-Fallraum von Spielplatzgeräten – abhängig von der Fallhöhe – stoßdämpfende Materialien

-Für Krabbelkinder maximale Absturzhöhe von ca. 20 cm (Einzelstufe)

-Außenspielflächen unterteilen in gut zu überblickende Ruhezonen sowie Lauf- und Spielzonen

- Einfriedung von Außenbereich mindestens 1 m hoch

-Rückzugsmöglichkeiten vor der Sonne (Bäume, Sonnensegel, Sonnenschirme), insbesondere bei Sand- und Matschspiel­flächen

Mehrzweckräume

-3m lichte Raumhöhe

-Fensterbänke stehen nicht über.

-Türen schlagen nicht nach innen auf

-Ecken und Kanten haben einen Radius von mindestens 10 mm

Rückzugs- und Ruhebereich, Schlafräume

-Matratzenlandschaft, Hochebenen mit Kuschelecken, Schlafhöhle oder -podeste, abgetrennt durch z.B. Regale, halbhohe Schränke oder Trennwände mit ausreichender Standfestigkeit

-auf Fangstellen oder Kleinteile achten (Strangulationsgefahr), z.B. Schnüre bei Rollos oder Vorhängen

-Etagenbetten (aus präventiver Sicht nicht empfohlen) mit einer Aufstiegshilfe

-dimmbares Licht

Wickelbereich/Sanitärräume/Waschraum

-ausreichender Schallschutz, da “Aufenthaltsraum” (v.a. in Krippe)

-Wickelbereich idealerweise in einem separaten Raum, sonst im Sanitär/Waschraum

-Bewegungsfläche für die Fachkraftmindestens 1,50 m2, Tiefe mindestens 1,00 m, bei gebeugter Körperhaltung 1,20 m.

-Der Wickelbereich besteht aus einem Wickeltisch und einer Waschgelegenheit, zum Beispiel Waschbecken, kleine Wanne, Duschtasse, die in gleicher Höhe installiert sein sollte

-rutschhemmender Bodenbelag (Rutschklasse R 10)

-Mindesttemperatur von 24 °C im Wickelbereich

-Tiefe Wickeltisch 100 cm bis 120 cm

-seitliche und hintere Aufkantung mindestens 20 cm zum Schutz vorm Herunterfallen

-Wickeltisch sollte höhenverstellbar sein, oder Aufstiegshilfe

- Arbeitshöhe des Wickeltisches 85-95cm. Freiraum unter dem Wickeltisch (Fußraumtiefe 15 cm, Fußraumhöhe 12 cm, Kniefreiheit 8 cm Tiefe).

-Extra Personal WC

Arbeitsräume (.z.B Küche, in der für die Einrichtung gekocht wird):

-mindestens 8 m2 Grundfläche pro Person und für jede weitere Person 6 m2

-mind. 2.50m Raumhöhe

-rutschhemmenden Belag

-In Küchen sind mindestens 500 Lux

-Keine Luftrückführung in Küchengemäß ASR A3.6

-Insektenschutzgitter bei Fensterlüftung

-Fettbrandlöscher in Küche

Arbeitsraum der Leitung

-Größe von 8 m2 bis 10 m2 je Arbeitsplatz

-Tageslicht durch Fensterflächen von mind. 1/10 der Grundfläche des Raumes

-bei besonnten Fenstern Sonnen- bzw. Blendschutzvorrichtungen

-bei künstlicher Beleuchtung Stärke von 500 Lux

-ausreichende natürliche Be- und Entlüftung durch ausreichend große Fensterfläche oder Lüftungsanlage, keine Zugluft

-Arbeitsfläche mindestens 1600 mm x 800 mm

-Einbauschränke, einer davon verschließbar. Abschließbare Schränke für Wertgegenstände des Personals (falls nicht in Personalraum)

Brandschutz und Rettungswege

-2 voneinerander unabhängige Flucht- und Rettungswege

-Einrichtungen ab 10 Kindern sind “Sonderbauten” nach BayBO

-Rauchwarnmelder je nach Brandschutzkonzept

-Abtrennung verschiedener Nutzungen mit Feuerwiderstand

Weitere benötigte Räume:

Lagerräume, Putz/Wirtschaftsraum

Alle Angaben sind nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt, aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Quellen: BayBO, DGUV Regel 102-602, Arbeitsstättenverordnung, Mutterschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR),DIN 18040-1:2010-10 „Barrierefreies Bauen –­ Planungsgrundlagen, Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“, DIN 18041:2016-03 „Hörsamkeit in Räumen –­ Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“

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(S)Low Budget Wohnzimmerecke